Ab 2025 gilt das neue Grundsteuergesetz. Wie Sie aus der Presse, aus der Allgemeinverfügung des Bayrischen Landesamtes für Steuern oder aus dem Informationssschreiben der Finanzämter schon erfahren haben, ist für Grundstückseigentümer die Abgabe einer Grundsteuererklärung notwendig.
Welches Grundsteuergesetz anzuwenden ist, richtet sich danach, in welchem Bundesland sich der Grundbesitz befindet.
A c h t u n g ! Obwohl die neuen Grundsteuergesetze erst ab 2025 gelten, verlangt der Gesetzgeber für alle Grundstücke bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neue Berechnungsgrundlagen. Die relevanten Daten müssen im Zeitraum vom
1. Juli bis zum 31. Oktober 2022
elektronisch oder in Papierform eingereicht werden. Wird die Grundsteuerklärung verspätet oder gar nicht abgegeben, können die Finanzämter Verspätungszuschläge und Zwangsgelder festsetzen.
Die benötigten Informationen können Sie den folgenden Unterlagen entnehmen:
• Grundbuchauszug / Bestandsnachweis
• Einheitswertbescheid / Grundsteuermessbescheid
• Unterlagen über Eigentumsverhältnisse
• Kaufverträge, Lagepläne
• Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes
• Anträge EU-Fördermittel
Sofern Sie Unterstützung benötigen, lassen wir Ihnen vorab den Erfassungsbogen zukommen. Die Erklärung wird von uns erstellt und elektronisch übermittelt.
Sofern Sie Fragen haben sind wir gerne für Sie da.