geltend für alle Maßnahmen im Zeitraum 24.2. – 31.12.2022
Ab 2025 gilt das neue Grundsteuergesetz. Wie Sie aus der Presse, aus der Allgemeinverfügung des Bayrischen Landesamtes für Steuern oder aus dem Informationssschreiben der Finanzämter schon erfahren haben, ist für Grundstückseigentümer die Abgabe einer Grundsteuererklärung notwendig.
Steuerkanzlei Stefanie Gombert
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